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KWA Glossar

Ambulanter Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst – professionelle Unterstützung bei der Pflege zu Hause

Braucht ein Mensch im Alltag dauerhaft Unterstützung, Betreuung oder Pflege, gelangen pflegende Angehörige schnell an ihre zeitlichen, physischen und psychischen Grenzen. Vor allem Personen, die Pflege, Familie und Beruf vereinbaren möchten, profitieren daher von einem ambulanten Pflegedienst oder einem ambulanten Betreuungsdienst.

Mit seinem breiten und flexiblen Leistungsangebot schließt er Lücken in der täglichen Versorgung von Pflegebedürftigen und gibt mit Hilfe in Alltag und Haushalt auch ein zentrales Stück Lebensqualität zurück. Die Pflegefachkräfte im ambulanten Pflegedienst unterstützen dabei mit sehr unterschiedlichen Hilfestellungen – regelmäßig, kurzfristig, stundenweise oder bei bestimmten, medizinischen oder pflegerischen Aufgaben. 

Ambulanter Pflegedienst bietet breites Leistungsangebot für verschiedenste Pflegesituationen

Pflegesituationen sind so individuell und unterschiedlich wie die zu pflegenden Menschen selbst. Ein professioneller ambulanter Pflegedienst geht dabei immer auf die indivduelle Lebens- und Bedarfssituation der Pflegebedürftigen ein und ist daher besonders individuell und flexibel einsetzbar. Zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehört:

  • Körperpflege
  • Hilfe bei Haushaltsführung
  • persönliche Betreuung im Alltag und im Haushalt
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • häusliche Krankenpflege
  • Beratung zu und Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
  • Beratung zum Pflegegrad
  • Pflege im Rahmen der Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

Ambulante Pflegedienste sind nicht nur für ältere Menschen eine wichtige Hilfe, sondern können auch bei einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder einem Unfall eine durchgehende Versorgung und Betreuung zu Hause sicherstellen.

Alle KWA-Wohnstifte verfügen über einen hauseigenen ambulanten Pflegedienst, der die Stiftsbewohner je nach Bedarf in deren eigener Wohnung im Wohnstift kurzfristig oder regelmäßig unterstützt, versorgt oder pflegt.

Was gute ambulante Pflegedienste auszeichnet

Klären Sie unbedingt folgende Fragen: Welche Unterstützung benötigt ein pflegebedürftiger Mensch genau? Zu welchen Zeitpunkten oder bei welchen Tätigkeiten benötigen die zu Pflegenden oder ihre pflegenden Angehörigen Hilfe? Neben der eigenen Einschätzung liefern auch das medizinische Personal und die Pflegedienste selbst wertvolle Einblicke. Gute ambulante Pflegedienste bieten ein kostenloses Erstgespräch als Hausbesuch an, wobei der Bedarf, aber auch das spezifische Angebot und natürlich die Kosten besprochen werden. Hier sollten Sie vor allem nachhaken, ob der ambulante Pflegedienst personelle Kapazitäten hat, um Ihrem Bedarf gerecht zu werden und wie mit einer Änderung der Pflegesituation umgegangen wird.

Wichtig zu wissen: Nur zugelassene ambulante Pflegedienste können ihre Leistungen über die Pflegekassen abrechnen. Einen Überblick über die entsprechenden Pflegedienste in Ihrer Nähe bieten die Landesverbände der Pflegekassen. Neben Leistungs- und Preislisten sind auf deren Internetpräsenzen zu jedem Anbieter Transparenzberichte einsehbar, die auf einer jährlichen Bewertung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basieren.

Sind alle Eckdaten geklärt, erstellt der ambulante Pflegedienst ein transparentes Angebot, dem der Pflegebedürftige zustimmen kann. Daraufhin wird ein Vertrag geschlossen, der innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

Welche Kosten des ambulanten Pflegedienstes zahlt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige einen Teil der Kosten für den ambulanten Pflegedienst von der Pflegekasse abrechnen lassen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und für Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einer maximalen monatlichen Summe (ab 1.1.2025):

  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2299 Euro

Personen mit Pflegegrad 1 können ab 1. Januar 2025 ihren monatlichen Entlastungsbeitrag von 131 Euro für einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Auch Personen mit Pflegegraden 2 bis 5 können ihren Entlastungsbeitrag für Leistungen des Pflegedienstes nutzen, jedoch nur für den Bereich der sogenannten körperbezogenen Selbstversorgung. Dieser umfasst zum Beispiel das morgendliche Aufstehen und Waschen.

Wird der maximale monatliche Betrag nicht für den ambulanten Pflegedienst ausgeschöpft, kann der Rest auf Antrag auch verwendet werden, um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu bezahlen. Bis zu 40 Prozent der Gesamtsumme können auf diese Weise umgewidmet werden.

Hilfe im Alltag und Haushalt – der ambulante Betreuungsdienst

Für Menschen, die keine Pflege, sondern nur Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und der Haushaltsführung benötigen, kann auch ein ambulanter Betreuungsdienst tätig werden. Im Gegensatz zum ambulanten Pflegedienst müssen die Mitarbeitenden keine Pflegefachkräfte sein, sondern neben einer fachlichen Eignung und Qualifizierung eine zweijährige Berufserfahrung im gesundheitlichen oder sozialen Bereich mitbringen. Fachkräfte des ambulanten Betreuungsdienstes leisten Hilfe bei der Orientierung und der Gestaltung im Alltag, der Haushaltsführung und bei der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten und Fähigkeiten. Die Kosten sind, ebenso wie beim Pflegedienst, bis zu den jeweiligen Maximalsummen über die Pflegekasse abrechenbar.

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