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KWA Glossar

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege – stationäre Pflege für den Notfall

Die Pflege zu Hause kennt, wie jede andere Lebenssituation, Notfälle und Unvorhersehbarkeiten. Benötigt der Pflegebedürftige plötzlich aber für eine kurze Zeit eine besonders intensive Versorgung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, dann ist eine stationäre Kurzzeitpflege die beste Lösung. Auch wenn die Pflegebedürftigkeit gerade erst aufgetreten ist und die langfristige Pflegelösung Vorlaufzeit benötigt, kann eine Kurzzeitpflege die zeitliche Lücke schließen.

Die Kurzzeitpflege als Sicherheitsnetz für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Pro Kalenderjahr haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf maximal 8 Wochen oder 56 Tage bezuschusste Kurzzeitpflege in einer dafür zugelassenen Pflege-Einrichtung, also einem Pflegeheim, Pflegestift oder Altenheim.

Mögliche Gründe für eine Kurzzeitpflege:

  • plötzlich erhöhter Pflegebedarf, der durch ambulante Pflege (noch) nicht geleistet werden kann
  • Überbrückung bis zur langfristigen stationären Pflege

Kurzzeitpflege: Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegekasse beteiligt sich, wie auch bei der langfristigen stationären Pflege, Tagespflege oder Nachtpflege nur an den anfallenden Pflegekosten. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen der Einrichtung müssen privat beglichen werden. Dazu kann der Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag (jährlich 1500 Euro) oder, wenn vorhanden, das Pflegegeld nutzen, das auch während der Kurzzeitpflege zu 50 Prozent weiterbezahlt wird.

Der maximale Zuschuss der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege ist für alle Personen der Pflegegrade 2 bis 5 gleich: 1774 Euro umfasst das jährliche Budget. Reicht dieser Betrag nicht zur Begleichung der Pflegekosten, können Pflegeversicherte diese Leistung mit dem nicht genutzten Budget der Verhinderungspflege (pro Jahr 1774 Euro) aufstocken.

Im Gegenzug kann auch das Budget der Kurzzeitpflege zur Aufstockung der Verhinderungspflege genutzt werden. In diesem Fall steht aber nicht das gesamte Budget von 1774 Euro, sondern maximal 806 Euro zur Begleichung von anfallenden Pflegekosten zur Verfügung.
 

Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege werden mit einem jeweiligen, maximalen jährlichen Budget von der Pflegekasse bezuschusst. Beide Pflegeformen sind kurzfristig angelegt und ihre Zuschuss-Budgets können kombiniert für die Begleichung von Pflegekosten eingesetzt werden.

Doch während die Kurzzeitpflege immer stationär abläuft, kann die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss der zu Pflegende bereits sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein. Bei der Kurzzeitpflege ist eine derartige Dauer keine Bedingung. Auf diese Art können auch plötzlich auftretende Pflegefälle mit einer optimalen Pflege aufgefangen werden. Die Unterbringung im Pflegeheim kann dann Freiraum für die Angehörigen schaffen, eine langfristige Pflegelösung zu finden, ob nun ambulant oder stationär.

Kostenerstattung der Kurzzeitpflege und Übergangspflege durch die Krankenkasse

Auch Menschen, die keinen anerkannten Pflegegrad oder nur den Pflegegrad 1 besitzen, können nach einer Operation, durch eine akute Krankheit oder Verschlimmerung ihres Krankheitsbildes eine kurzfristige stationäre Pflege benötigen. Diese „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ wird über die Krankenkasse finanziert, die Bezuschussung muss aber ebenfalls beantragt werden.

Kann die ambulante oder stationäre Pflege nicht direkt an den Krankenhausaufenthalt anschließen, da zum Beispiel kein Pflegeplatz frei ist oder die Person allein wohnt, besteht Anspruch auf eine Übergangspflege im behandelnden Krankenhaus von maximal zehn Tagen.

Es steht auch für diese Pflege-Arten der gleiche, maximale Jahresbetrag von 1.774 Euro für Pflegekosten zur Verfügung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen ebenso privat bezahlt werden.

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